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Betriebliche Altersvorsorge


Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Firmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einen externen Finanzierer von Betriebsrenten anzubieten. Dazu zählen Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen sowie Direkt-Versicherungen.

In diese Einrichtungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber flexibel einzahlen. Ein wesentlicher Vorteil: Die Kosten für solche betrieblich organisierten Sparverträge sind in aller Regel niedriger als beim privaten Abschluss, die Rendite ist deshalb höher.

Und so wird gespart:

Meist wird ein Teil des Jahresgehaltes (etwa Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen) in die betriebliche Vorsorge "umgewandelt". Durch diese Umwandlung fallen weniger Sozialabgaben und Steuern in der Ansparphase an. Dies führt zu einer deutlich höheren Rendite gegenüber einer klassischen Lebensversicherung (dies gilt trotz nachgelagerter Besteuerung in der Rentenphase). Bei Firmen- oder Branchenwechsel kann der einmal geschlossene Sparvertrag weitergeführt werden.

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